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Den Mietvertrag vorzeitig beenden

Das Schweizer Recht erlaubt einen vorzeitigen Auszug — wenn Sie einen Nachmieter stellen, den der Vermieter nicht zumutbar ablehnen kann.

Ein Austauschsemester endet, eine Stelle beginnt anderswo, ein Studiengang ändert sich. Die meisten Studierenden nehmen an, sie schuldeten die Miete bis zum Termin. Artikel 264 des Obligationenrechts sagt etwas anderes.

Sie müssen schriftlich einen zahlungsfähigen Nachmieter stellen, der die Wohnung zu denselben Bedingungen übernimmt. Stimmt daran etwas nicht, haften Sie weiter für die Miete.

Wir schreiben die Kündigung, halten fest, was der Vermieter ablehnen darf und was nicht, und helfen bei der Prüfung eines Nachmieters, damit das Dossier hält. Die meisten Fälle sind in zwei Wochen erledigt.

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