Services · Ihre Kaution zurückholen

Ihre Kaution zurückholen

Sie sind vor Monaten ausgezogen und das Geld ist noch nicht zurück. Das kommt häufiger vor, als es sollte, und ist meist zu holen.

Die Kaution liegt auf einem gesperrten Konto auf Ihren Namen. Ein Vermieter kann sie nicht beziehen — er braucht Ihre Unterschrift oder einen Gerichtsentscheid, und nach einem Jahr ohne Anspruch kann die Bank sie Ihnen freigeben.

Die meisten Fälle sind gar keine Streitigkeiten. Der Vermieter hat die Freigabe schlicht nie unterschrieben, und niemand hat nachgehakt, als der Studierende das Land verlassen hatte.

Wir sehen uns an, was tatsächlich passiert ist, sagen Ihnen, ob Sie einen Fall haben, und offerieren erst dann. Halten wir es für aussichtslos, sagen wir das und verrechnen nichts.

Was wir von Ihnen brauchen

Fragen Sie uns

Manche dieser Fälle lohnen sich, andere nicht, und Sie im Voraus für die aussichtslosen zu belasten hiesse, jemandem Geld abzunehmen, der bereits welches verloren hat. Schildern Sie uns den Fall, und wir sagen Ihnen ehrlich, ob es sich lohnt.

Keine Zahlung, keine Verpflichtung. Wir antworten innerhalb eines Arbeitstags, oder schreiben Sie direkt an info@student-housing.ch.