Services · Anmeldung bei der Gemeinde
Sie haben ab Ankunft vierzehn Tage, um sich dort anzumelden, wo Sie wohnen. Das ist eine gesetzliche Frist und sie erwischt viele in den ersten zwei Wochen.
Wir bereiten das Dossier vor, das Ihre Gemeinde erwartet, vereinbaren den Termin und sagen Ihnen genau, was mitzunehmen ist, damit Sie nicht zweimal hin müssen.
Für Lausanne und die Nachbargemeinden können wir mitkommen. Anderswo briefen wir Sie und bleiben erreichbar, während Sie am Schalter stehen.
Hier etwas falsch zu machen verzögert Ihre Bewilligung, das verzögert Ihr Bankkonto, und das verzögert alles Übrige.